Öffentliche Planauflage Einzonung GB-Nr. 288

28
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March
2025

Die Einwohnergemeinde Deitingen legt gestützt auf §15 ff des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. Januar 2025 das oben genannten Planungsgeschäft öffentlich auf.

Die Einwohnergemeinde Deitingen legt gestützt auf §15 ff des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom
29. Januar 2025 das oben genannten Planungsgeschäft öffentlich auf.

Der Teilerschliessungsplan und der Teilzonenplan GB Nr. 288 sowie der dazugehörige Raumplanungsbericht können vom Freitag, 28. März 2025 bis Montag, 28. April 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Deitingen eingesehen werden.

Gemäss § 16 ff PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch diese Planauflage besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Deitingen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Der Gemeinderat

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