Die Abteilung Finanzen und Steuern ist für die Führung des Finanzhaushaltes der Gemeinde Deitingen verantwortlich. Insbesondere ist sie dafür zuständig, dass das Vermögen der Gemeinde zweckmässig verwaltet, das Budget erarbeitet und die Rechnung geführt wird. Im Bereich «Steuern» obliegt der Abteilung die Führung des Steuerregisters unter Beachtung der Weisungen und Gesetze der kantonalen Steuerverwaltung.
Das Amt «Finanz- und Steuerverwaltung» erbringt diverse Dienstleistungen:
Sie möchten die definitive Steuerforderung in Raten bezahlen?Wir sind jederzeit bereit, Ihnen angemessene Ratenzahlungen zu ermöglichen. Bitte melden Sie sich auf der Gemeindeverwaltung, damit wir mit Ihnen zusammen die Höhe der Raten schriftlich vereinbaren können. Die entsprechenden Einzahlungsscheine werden wir Ihnen zukommen lassen.
Ihre Einschätzung vom letzten Steuerjahr ist aufgrund grösserer Abweichungen nicht mehr aktuell? Die vorläufige Steuerrechnung (Vorbezug) ist nur eine ungefähre Abschätzung Ihres steuerbaren Einkommens und Vermögens und basiert für gewöhnlich auf der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung. Bitte melden Sie uns grössere Abweichungen telefonisch oder per Mail, damit wir die entsprechenden Anpassungen im System vornehmen können.
Familien und Alleinerziehende mit Wohnsitz in Deitingen können im Rahmen des geltenden Reglements für die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen Beitragszahlungen für Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung beantragen. Die Betreuungsgutscheine sind gemäss Reglement einkommensabhängig abgestuft.
Das Antragsformular ist jeweils termingerecht einzureichen.
Die Gemeinde Deitingen stellt die Abgabegebühr für die Hundemarke in Rechnung. Die Hundemarken der Gemeinde Deitingen kosten pro Stück Fr. 140.00.