Zuständig für die Erteilung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist die Bürgergemeindeversammlung.
Vorgehen
Bitte prüfen Sie die untenstehenden Voraussetzungen. Fall Sie diese erfüllen, füllen Sie das Anmeldeformular aus und stellen es der Bürgerschreiberin zu. Sie werden anschliessend zu einem Gespräch mit der Einbürgerungskommission eingeladen.
Hinweis: Ein Einbürgerungsgesuch kann bis zu zwei Jahren dauern.
Insbesondere der Förderung und Unterstützung der Integration von Familienmitgliedern – z.B. beim Erlernen der deutschen Sprache, bei der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft oder der Kontaktpflege mit Schweizerinnen und Schweizern – wird grosse Bedeutung beigemessen.
Für die erleichterten Einbürgerungen gelten im Grundsatz die gleichen Voraussetzungen wie im ordentlichen Verfahren.
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Eheteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation können bis zu ihrem 25. Geburtstag beim Bund ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.
Gesuchsformulare:
Die Gesuchsformulare für die erleichterten Einbürgerungen sind beim Amt für Gemeinden, Abteilung Bürgerrecht, Amthaus 2, 4502 Solothurn, 032 627 27 38, buergerrecht@vd.so.ch, erhältlich.
Sie haben Fragen zum Einbürgerungsprozess? Wenden Sie sich an die Bürgerschreiberin.