Die Bürgergemeinde Deitingen bietet Schweizer Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich zu einer reduzierten Gebühr einzubürgern.
Aktions-Voraussetzungen, nebst den ordentlichen Anforderungen: Mind. 10 Jahre ununterbrochener Wohnsitz in Deitingen per 31.12.2024.
Details siehe Informationsblatt.