Während der Frühlings- und Sommermonate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter der Kontrolle des Hundeführenden stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.
Wir erinnern, dass ganzjährig eine generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde gilt, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.
Der Bürgerrat Deitingen appelliert an die Hundehalter:innen, in den kommenden vier Monaten dieser Regelung besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht auch im Deitinger Wald konsequent einzuhalten. Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.
Der Bürgerrat