Um das Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, können die Kantone seit Ende Mai örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Weil die Vogelgrippe nach wie vor lokal auftritt, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV die dafür nötige Verordnung um zweieinhalb Monate bis am 15. Oktober 2023.
Zur Eindämmung des Vogelgrippe-Virus galten im Winter 2022/23 in der ganzen Schweiz Schutzmassnahmen. Im Frühling entschärfte sich die Seuchenlage. Das BLV hob die nationalen Schutzmassnahmen auf und erliess per 27. Mai die Verordnung, dass die Kantone bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln örtlich begrenzte Massnahmen ergreifen. Seither ist die Vogelgrippe in den Kantonen Zürich, St. Gallen, Thurgau und Waadt in Brutgebieten von Lachmöwen aufgetreten. Es ist nach wie vor nicht ausgeschlossen, dass sie auf das Hausgeflügel übergreift. Das BLV verlängert deshalb die geltende Verordnung bis am 15. Oktober 2023.
Über lokale Schutzmassnahmen entscheiden die kantonalen Veterinärämter. Sie beurteilen dafür das Risiko für eine Ausbreitung des Virus. Dabei orientieren sie sich am Verhalten der betroffenen Wildvögel oder auch an deren Nähe zu Geflügelhaltungen.
Die Brutzeit neigt sich nun dem Ende zu. Die Wildvögel sind wieder weniger ortsgebunden. Dies kann das Seuchengeschehen erneut verändern. Das BLV und die kantonalen Veterinärdienste überwachen die Situation weiterhin. Tote Vögel werden bei Verdacht auf das Vogelgrippe-Virus getestet.
Es gilt, wachsam zu bleiben
Geflügelhaltende in der ganzen Schweiz müssen Anzeichen für eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Vogelgrippe einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Symptome sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, eine abnehmende Legeleistung oder eine verminderte Aufnahme von Wasser oder Futter. Alle Geflügelhaltenden – gewerbliche wie private – müssen ihre Tiere zudem bei den zuständigen kantonalen Ämtern registrieren.
Den Auslauf für die nächste Vogelgrippe-Saison fit machen
Das BLV empfiehlt Geflügelhaltenden, ihre Gehege frühzeitig für die nächste Vogelgrippe-Saison auszurüsten. Denn das Hausgeflügel muss mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im nächsten Winter schweizweit vor dem Virus geschützt werden. Eine wichtige Massnahme ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Damit das Geflügel Auslauf geniessen kann, empfiehlt sich ein überdachtes und umzäuntes Gehege.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
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