Zonen- und Gestaltungsplan "Russmatt" mit Sonderbauvorschriften Russmatt GB Nr. 170; öffentliche Auflage, Teil 1

06
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June
2024

Aufgrund des Alters und des Revisionsbedarfs des rechtsgültigen Gestaltungsplans, sowie der seither teilweise veränderten rechtlichen Ausgangslage, wurde ein neuer Gestaltungsplan erarbeitet um den bestehenden Gestaltungsplan aus dem Jahr 2002 aufzuheben.

Die Einwohnergemeinde Deitingen legt gestützt auf § 15 ff des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Solothurn sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Mai 2024 das oben genannten Planungsgeschäft öffentlich auf.

Die Änderung des Zonenreglements sowie der Teilzonen- und Gestaltungsplan Russmatt mit Sonderbauvorschriften, sowie der dazugehörige Raumplanungsbericht können vom Freitag, 07. Juni bis Montag, 08. Juli 2024 während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Deitingen eingesehen werden.

Gemäss § 16 ff PBG kann während der Auflagefrist jedermann, der durch diese Planauflage besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde Deitingen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

DerGemeinderat

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